Meine Praxis ist eine Privatpraxis.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Behandlung möglich für
- Privat krankenversicherte Patientinnen und Patienten
- Beihilfeberechtigte
- Selbstzahler
Die Erstattung der Behandlungskosten durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfen die Kosten einer Psychotherapie.
Bitte klären Sie die Bedingungen vor Beginn der Therapie direkt mit Ihrer Versicherung.
Vorteile der Selbstzahlung sind der sofortige Therapiebeginn ohne Antragsverfahren, maximale Vertraulichkeit und eine flexible Gestaltung. Paar-Gespräche sind eine reine Selbstzahlerleistung.
